Handwerkerkosten absetzen

Handwerkerkosten absetzen lohnt sich

Die Handwerkerrechnung steuerlich absetzen lohnt sich in fast jedem Fall. Wir informieren Sie ausführlich, wie Sie Handwerkerkosten absetzen und worauf Sie bei der Handwerkerrechnung achten müssen.

Handwerkerkosten absetzen Handwerkerkosten steuerlich absetzbar Handwerkerrechnung

Handwerkerkosten steuerlich absetzbar – so sparen Sie Steuern

Renovieren Sie Ihre Mietwohnung oder Ihr Eigenheim und beauftragen für diese Arbeiten ein Unternehmen, können Sie einen bestimmten Teil der anfallenden Handwerkerkosten absetzen. Obwohl jeder eingesparte Euro an Steuern positiv ist, lohnt es sich vor allem bei umfangreicheren Maßnahmen. Denn jährlich dürfen Sie 20 Prozent der für Renovierungen angefallenen Arbeitskosten bis zu einem maximalen Wert von 6.000 Euro an Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast um bis zu 1.200 Euro. Die gleiche Summe können Sie für Handwerkerkosten absetzen, die nicht im Zusammenhang mit einer Renovierung stehen, jedoch als haushaltsnahe Dienstleistung gelten.

Höchstbetrag bezieht sich auf den Haushalt

Wenn Sie Handwerkerkosten steuerlich absetzen, müssen Sie zwei Höchstbeträge berücksichtigen. Einer davon sind die jährlich maximalen Kosten von 6.000 Euro. Die Steuerersparnis selbst ist mit einer maximalen Einsparung von 1.200 Euro begrenzt. Dabei handelt es sich immer um einen haushaltsbezogenen Absetzbetrag. Unabhängig davon, ob die in der Wohnung lebenden Partner verheiratet sind.

Verputzer finden

Erfolgt bei den im gemeinsamen Haushalt lebenden Partnern eine Einzelveranlagung, erhält jener Partner die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, der die Handwerkerrechnung bezahlt. Leisten beide einen Beitrag zu den Kosten, können beide die Vergünstigung zu jeweils 50 Prozent beantragen. Übernehmen die beiden Partner die Arbeitskosten der Handwerkerrechnung in einem anderen prozentualen Anteil als 50 Prozent, tragen Sie in der Steuererklärung den prozentuellen Anteil ein, den der jeweilige Partner geleistet hat. Für das Jahr 2018 war dies die Zeile 78 der Steuererklärung.

Beziehen Sie mit Ihrem Partner zum ersten Mal eine gemeinsame Wohnung oder lösen die gemeinsame Wohnung auf und fallen entsprechende Handwerkerkosten für Renovierungen an, gilt der Höchstbetrag von 6.000 Euro für jeden der beiden Partner.

Handwerkerkosten absetzen – wann gilt die Vergünstigung

Im Prinzip können Sie alle Handwerkerkosten absetzen, die im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten am selbst genutzten Eigenheim oder der bewohnten Mietwohnung einschließlich der umgebenden Grundstücksfläche stehen und durch Sie beauftragt und bezahlt werden.

Fassade verputzen lassen

Voraussetzung zum Handwerkerkosten absetzen ist, dass die Handwerksarbeiten nachweislich der Renovierung dienen. Dazu zählen seit einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2015 auch Modernisierungsmaßnahmen, mit denen zusätzlicher neuer Wohnraum geschaffen wird. Solche Maßnahmen sind der Dachgeschossausbau für Wohnzwecke oder die Renovierung eines bisher unbewohnbaren Wohngebäudes für zukünftige Wohnzwecke.

Beispiele für Arbeiten die vom Handwerker ausgeführt werden und als Handwerkerkosten steuerlich absetzbar sind:

– Malerarbeiten an Innen- und Außenwänden eines Gebäudes.
– Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten in jeder Form im Gebäude
– Dacharbeiten von der Reparatur bis zur Neueindeckung im Rahmen einer Sanierung.
– Austausch von Bodenbelägen durch darauf spezialisierte Unternehmen
– Modernisierungsarbeiten in Bad und Küche
– Arbeiten im Außenbereich des Grundstücks wie Beauftragung eines Garten- und Landschaftsgestalters oder das Verlegen einer Pflasterung.
– Reparatur und Service an Haushaltsgeräten und der Heizungsanlage

Detaillierte Informationen, welche Handwerkerkosten steuerlich absetzbar sind, finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen.

Handwerkerkosten absetzen beim Neubezug einer Wohnung

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den anfallenden Kosten für die Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses, das Sie bereits bewohnen und der Renovierung vor dem Neubezug oder nach dem Auszug. Leben Sie bereits in der Wohnung und führen eine Renovierung durch, können Sie im Rahmen der normalen Instandhaltung die Handwerkerkosten absetzen.

Anders gestaltet sich die Situation, wenn Sie Haus oder Wohnung vor dem Bezug oder im Rahmen des Auszugs renovieren. Auch in diesem Fall können Sie die Handwerkerkosten absetzen. Allerdings nicht unter dem Steuervorteil Renovierung, sondern als haushaltsnahe Dienstleistung. Um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt es sich dann, wenn normalerweise ein Familienmitglied diese Arbeiten ausführen würde. Typische Beispiele sind Maler- und Tapezierarbeiten.

Maler gesucht Erstanstrich

Wann sind für Mieter Handwerkerkosten steuerlich absetzbar?

Für Mieter sind alle Handwerkerkosten steuerlich absetzbar, die für Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten innerhalb der gemieteten Wohnfläche sowie einem mit der Wohnung angemieteten Grundstück anfallen. Zusätzlich dürfen Sie mit den Nebenkosten verrechnete Handwerkerkosten steuerlich absetzen.

– Schornsteinfeger
– Hausmeister
– Hausreinigung
– Gartenarbeiten
– Fahrstuhlwartungs-Kosten

Nebenkosten sind als Handwerkerkosten steuerlich absetzbar, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Kosten sind in der Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeführt oder sie fordern beim Vermieter eine zusätzliche Bescheinigung für Ihren Kostenanteil an Kosten an.

Welche Kosten der Handwerkerrechnung sind absetzbar?

Liegt Ihnen die Handwerkerrechnung vor, sind darauf alle angefallenen Kosten aufgelistet. Achten Sie unbedingt darauf, dass der beauftragte Handwerksbetrieb alle Kosten detailliert aufführt und keine Pauschalrechnung stellt. Zumindest muss er den Arbeitslohn einschließlich der erstattungsfähigen Kosten prozentual im Verhältnis zum Gesamtbetrag angeben.

Bodenleger gesucht

Als Handwerkerkosten steuerlich absetzbar sind folgende Kosten:

– Arbeitslohn einschließlich Fahrtkosten
– Kosten für Geräteeinsatz
– Entsorgungskosten von Abfällen, die im Rahmen der Renovierungsarbeiten anfallen.

Die Kosten für Verbrauchsmaterial und Hilfsmaterial sind nicht absetzbar. Dies sind beispielsweise Tapeten, Lacke, Wand- und Farbe für die Fassadengestaltung oder die für die Reinigung der Geräte erforderlichen Hilfsmittel sowie Abdeckmaterial, wie sie der Maler zum Schutz der Böden auslegt.

Handwerkerrechnung ist Voraussetzung für den Nachweis

Das Finanzamt verlangt verständlicherweise einen Nachweis über den finanziellen Aufwendungen für die Renovierung, die Ihnen durch die Beauftragung eines Handwerksbetriebs entstehen. Dieser Nachweis erfolgt in Form einer Rechnung. Diese Rechnung enthält die angefallenen Arbeitskosten entweder detailliert aufgeschlüsselt oder als prozentualer Anteil an der Gesamtsumme.

Beauftragen Sie einen Handwerksbetrieb mit Wartungsarbeiten für Haushaltsgeräte oder die Heizungsanlage, ist keine detailliert aufgelistete Rechnung erforderlich. Allerdings muss die Handwerkerrechnung über eine Anlage mit den genauen Arbeitskosten aufweisen.

HINWEIS
Bezahlen Sie Handwerkerrechnungen keinesfalls bar, sondern ausschließlich durch Überweisungen! Das Finanzamt berücksichtigt keine Barzahlungen.

Handwerkerkosten absetzen in der Steuererklärung

Möchten Sie alle Handwerkerkosten absetzen, summieren Sie für die Steuererklärung alle während des Jahres angefallenen Arbeitskosten laut Handwerkerrechnung, die im Rahmen von Renovierungen, Sanierungen oder Wartungen durch Handwerksbetriebe entstanden sind. Diese Summe tragen Sie als Gesamtbetrag einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in die Zeile 73 des Mantelbogens der Steuererklärung ein (Stand Steuererklärung 2018).

Alle für haushaltsnahe Dienstleistungen angefallenen Handwerkerrechnungen, wie beispielsweise für Maler- oder Tapezierarbeiten im Rahmen des Neubezugs einer Mietwohnung, tragen Sie in Zeile 72 ein.

Maler gefunden

Nutzen Sie den Vorteil Handwerkerkosten absetzen optimal

Vor allem bei umfangreichen Renovierungen erreichen Sie den maximalen Absetzbetrag von 6.000 Euro schnell. Dafür reicht bereits die Beauftragung eines auf Fassaden spezialisierten Malerbetriebs, der eine Sanierung der kompletten Fassade durchführt. Entscheiden Sie sich noch für die Renovierung der Innenräume, überschreiten Sie unter Umständen die Grenze. Vor allem dann, wenn während des Jahres noch die eine oder andere steuerlich absetzbare Handwerkerrechnung anfiel.

Planen Sie in dieser Situation die Arbeiten so, dass die komplette oder teilweise Verrechnung im Folgejahr möglich ist und weisen Sie den Handwerksbetrieb darauf hin. So können Sie über zwei Jahre die angefallenen Handwerkerkosten absetzen und vermeiden den Verlust einer Steuerersparnis.

 

Für das Finanzamt ist nicht das Datum der Ausführung der Arbeiten relevant, sondern ausschließlich der Zeitpunkt der Rechnungslegung.

Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Malerbetrieb? Hier finden Sie ihn!

Maler gesucht

Handwerkerkosten absetzen lohnt sich immer

 

Durch die vielen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet, sind viele Handwerkerkosten steuerlich absetzbar. Sie als Auftraggeber profitieren durch das Ausstellen einer Handwerkerrechnung mehrfach. Denn durch seine Berufserfahrung liefert der beauftragte Handwerker schnelle und qualitativ hochwertige Arbeit und entlastet Sie dadurch. Zusätzlich sparen Sie einen Teil der jährlichen Steuerlast.

Erfahrene Handwerksbetriebe für beispielsweise Maler- und Tapezierarbeiten finden Sie aufrenommierten Portalen wie malerprofisdirekt.de.